Parlamentskorrespondenz Nr. 1067 vom 17.10.2023

Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020 bis 2026: Geänderte Maßnahmen erfordern Überarbeitung des Plans

210,3 Mio. € für Photovoltaik und emissionsfreie Nutzfahrzeuge

Wien (PK) – Als Antwort auf den massiven Wirtschaftseinbruch, den die Corona-Pandemie ausgelöst hatte, hat die Europäische Union das Aufbauinstrument "Next Generation EU" in der Höhe von 750 Mrd. € geschaffen. Damit sollen die Auswirkungen der Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft abgefedert werden. Das darin enthaltene Finanzierungsinstrument, die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), hat ein Volumen von 672,5 Mrd. €, davon 312,5 Mrd. € an Zuschüssen. Um Mittel aus der Fazilität zu erhalten mussten die einzelnen Mitgliedstaaten der EU nationale Aufbau- und Resilienzpläne (ARP) mit einer ambitionierten Investitions- und Reformagenda vorlegen.

Ursprünglich wurde der Österreichische Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 (III-311 d.B.) im Jahr 2021 einmalig als Voraussetzung für den Bezug von EU-Mitteln aus dem Wiederaufbaufonds vorgelegt. Nun wurde vom Bundesminister für Finanzen, von der Bundesministerin für EU und Verfassung und von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, dem Parlament eine Überarbeitung übermittelt (III-1034 d.B.). Notwendig wurde dies wegen Änderungen bei einigen Maßnahmen des ursprünglichen Plans.

Im Zentrum stehen dabei die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, der Ausbau erneuerbarer Energien und der dafür erforderlichen Infrastruktur, die Dekarbonisierung des Verkehrs- und Gebäudesektors sowie die Vereinfachung und Vereinheitlichung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Österreich hat dafür 210,3 Mio. € aus dem Fonds beantragt.

Konkret sind für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher 140,3 Mio. € vorgesehen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundene Gaskrise würden Europa und Österreich vor enorme Herausforderungen stellen. Ein wichtiger Schritt sei daher die Erhöhung der Energieunabhängigkeit durch erneuerbare Energien. Die beiden Investitionsmaßnahmen zielen auf eine weitere Dekarbonisierung des Stromerzeugungssektors sowie des Transportsektors ab. Insbesondere Photovoltaikanlagen könnten, vor allem, wenn sie mit Stromspeichern kombiniert sind, dazu beitragen, die Zeiten von Stromspitzen zu reduzieren, die normalerweise von Gaskraftwerken abgedeckt werden. Darüber hinaus unterstütze die Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge die Dekarbonisierung dieser Fahrzeugkategorien, die üblicherweise mit Diesel betrieben würden. Für die Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen werden die Kosten auf 70 Mio. € geschätzt. (Schluss) gla